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rück zum Künstler gehen auf Kosten des Kunden.
2. Gerichtsstand ist, soweit nicht zwin- gendes Recht entgegensteht, beim Wohn- sitz des Künstlers.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Nebenabreden sind nicht getroffen. Ab- weichende oder ergänzende Verein- barungen bedürfen der Schriftform.
2. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit ein- zelner Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Ver- tragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften möglichst nahe kommt.
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3. Soweit vorstehend keine Regelungen getroffen sind, gelten die allgemein ge- setzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
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