rück zum Künstler – gehen auf Kosten des Kunden.
2. Gerichtsstand ist, soweit nicht zwin- gendes Recht entgegensteht, beim Wohn- sitz des Künstlers.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Nebenabreden sind nicht getroffen. Ab- weichende oder ergänzende Verein- barungen bedürfen der Schriftform.
2. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit ein- zelner Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Ver- tragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften möglichst nahe kommt.

3. Soweit vorstehend keine Regelungen getroffen sind, gelten die allgemein ge- setzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.







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