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Da jedes Projekt einer individuellen inhaltlichen Gestaltung mit sehr unter- schiedlichen technischen Möglichkeiten unterliegt, können wir hier über die Höhe der Vergütung keine Aussage treffen. Nur auf der Grundlage eines ausführlichen Gesprächs über den tatsächlichen Auf- wand, der zu erbringenden Leistung und des Briefings, kann ein unverbindliches Angebot erstellt werden.
Die Berechnung der Vergütung für Kom- munikationsdesign und artverwandter Be- reiche stützt sich im wesentlichen auf den Vergütungstarifvertrag Design SDSt/AGD vom 01. März 2002. Dieser Tarifvertrag ist gemäß §7 Tarifvertragsgesetz unter der Tarifregister Nr. XXX / Ü / 243 a beim Bun- .
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desministerium für Arbeit und Sozialord- nung der Bundesrepublik Deutschland registriert und kann bei der Allianz deutscher Designer AGD, Steinstraße 3, D-38100 Braunschweig für 30,00 Euro bezogen werden. Fremdkosten und sonstige Leistungen wie z. B. Service-Fee werden je nach Aufwand zusätzlich be- rechnet. Kunstwerke aus den Bereichen der Malerei und Grafik können nach den allgemein üblichen Kunstmarktpreisen er- worben werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, Kunstwerke zu mieten. Die monatliche Miete errechnet sich aus dem dann festzulegenden Prozentsatz des Gesamtversicherungswertes. Die Ver- gütung für Kunstwerke als Auftragsarbeit, wie z. B. baugebundener Kunst,muss ent- .
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sprechend der Aufgabenstellung festge- legt werden. Angebote sind grundsätzlich kostenfrei, sie beinhalten Kontaktge- spräche und die Formulierung des Leis- tungsumfangs. Gewünschte Präsentatio- nen sind immer vergütungspflichtig, da sie verwertbare Leistungen zur Umsetzung enthalten. Bitte beachten Sie, dass für Verträge über Design und artverwandter Bereiche, ausschließlich unsere nachfol- gend aufgeführten AVG für Kommuni- kationsdesign gelten. Für Verträge über Kunst, gelten die nachfolgend aufgeführ- ten AGB für Bildende Kunst.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen.
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